• Aktionäre von Kore Mining stimmen mit überwältigender Mehrheit für Ausgliederung des Explorationsvermögens in British Columbia in die neue Karus Gold

    Hochgradige Goldentdeckung liefert Katalysator für Explorationsausgliederung

    Vancouver, BC 20. Januar 2021 – KORE Mining Ltd. (TSXV: KORE | OTCQX: KOREF) („KORE“ oder das „Unternehmen“ – www.commodity-tv.com/ondemand/companies/profil/kore-mining-ltd/) freut sich bekannt zu geben, dass bei der heute abgehaltenen außerordentlichen Aktionärsversammlung (die „Versammlung“) alle Beschlüsse ordnungsgemäß gefasst wurden, einschließlich des Sonderbeschlusses (der „Arrangement-Beschluss“) zur Genehmigung des vorgeschlagenen Arrangement-Plans (das „Arrangement“), gemäß dem KORE sein Explorationsvermögen in British Columbia an Karus Gold Corp. („Karus Gold“) ausgliedert.

    Scott Trebilcock, CEO von KORE, kommentierte: „Mit der jüngsten hochgradigen Goldentdeckung bei FG Gold (14,35 Meter mit 6,44 g/t Gold) und den Bohrergebnissen auf 1,8 Kilometern Streichlänge aus 14 ausstehenden Bohrungen ist Karus gut positioniert, um Kapital anzuziehen und einen erheblichen Wert für die Aktionäre zu generieren. Wir freuen uns, dass die Vermögenswerte von Karus den Bewertungskräften für einen Pure-Play-Explorer mit hochgradigen Bohrergebnissen in einer ausgezeichneten Gerichtsbarkeit ausgesetzt sind.“

    Gemäß dem Arrangement erhalten die Eigentümer von Stammaktien von KORE zum Geschäftsschluss am Tag vor dem (voraussichtlich 22. Januar 2021) Tag des Inkrafttretens des Arrangements (voraussichtlich 25. Januar 2021): (i) eine halbe Stammaktie von Karus Gold und (ii) eine neue Stammaktie von KORE für jede Stammaktie von KORE, die am Tag vor dem Datum des Inkrafttretens des Arrangements gehalten wird.

    Durch den Vollzug des Arrangements ändert sich nichts an der Eigentümerschaft eines Aktionärs an KORE. Die Mehrheit der Aktionäre (diejenigen, die ihre Aktien über ihren Broker halten) wird ihre Karus-Aktien ohne weitere Maßnahmen erhalten. Bitte kontaktieren Sie die Gesellschaft, falls Sie Ihre Karus-Aktien nicht bis Mitte Februar erhalten. Weitere Informationen über das Arrangement finden Sie auf der Website des Unternehmens www.koremining.com

    Herr Trebilcock fuhr fort: „Karus Gold wird nun Seed-Kapital in einem Bezugsrechtsangebot aufnehmen. Dies ist eine seltene Gelegenheit für Aktionäre, Zugang zu einer Seed-Round-Finanzierung zu erhalten, die normalerweise Brancheninsidern vorbehalten ist. Karus plant dann die Notierung seiner Aktien an der TSX Venture Exchange später im ersten Halbjahr 2021, vorbehaltlich der behördlichen Genehmigungen.“

    Der Einbringungsbeschluss erforderte und erhielt die Zustimmung von mehr als: (i) 66,7% der von den persönlich anwesenden oder durch einen Bevollmächtigten vertretenen KORE-Aktionären abgegebenen Stimmen; und (ii) 50% der von den KORE-Aktionären abgegebenen Stimmen, die nicht gemäß Multilateral Instrument 61-101 ausgeschlossen werden müssen.

    Der Abschluss des Arrangements steht noch unter dem Vorbehalt der endgültigen gerichtlichen Genehmigung sowie anderer üblicher Abschlussbedingungen. Unter der Annahme, dass diese Bedingungen rechtzeitig erfüllt werden, erwartet das Unternehmen den Abschluss der Transaktion für den 25. Januar 2021.

    Auf der Versammlung genehmigten die Aktionäre von KORE auch: (i) den Aktienoptionsplan für Karus Gold; (ii) den Omnibus-Aktienvergütungsplan für Karus Gold; und (iii) die Vorankündigungspolitik für Karus Gold.

    In diesem Jahr wurde die Versammlung angesichts der anhaltenden COVID-19-Pandemie nur virtuell abgehalten, wobei die Aktionäre per Fernzugriff an der Versammlung teilnahmen. Die Abstimmungen zu den einzelnen Beschlüssen erfolgten per Stimmzettel.

    KORE möchte sein Management-Informationsrundschreiben vom 18. Dezember 2020 im Zusammenhang mit der Versammlung (das „Rundschreiben“) klarstellen. Das Rundschreiben bezog sich auf einen „Ausschüttungsstichtag“, der am oder um den 22. Januar 2021 liegen soll. Zur Klarstellung: Der Verweis auf dieses Datum ist kein „Stichtag“, sondern ein voraussichtliches Datum zur Bestimmung, welche KORE-Aktionäre berechtigt sind, die im obigen Absatz genannte Gegenleistung zu erhalten, vorbehaltlich der Genehmigung und des Abschlusses des Arrangements.

    Über KORE Mining

    KORE ist zu 100 % Eigentümer eines Portfolios von fortgeschrittenen Goldexplorations- und Entwicklungsaktiva in Kalifornien und British Columbia. KORE wird von dem strategischen Investor Eric Sprott unterstützt, der 26% der Basisaktien von KORE besitzt. Das Management und das Board von KORE sind mit den Aktionären verbunden, die weitere 38% der ausstehenden Basisaktien besitzen. KORE entwickelt aktiv seine Goldprojekte Imperial und Long Valley und führt aggressive Explorationsarbeiten in seinem gesamten Portfolio von Aktiva durch.

    Weitere Informationen zum Arrangement und zu KORE finden Sie auf der Website des Unternehmens unter www.koremining.com/Karus oder kontaktieren Sie uns unter karusgold@koremining.com oder 888-455-7620.

    Im Auftrag von KORE Mining Ltd
    „Scott Trebilcock“
    CEO

    Karus Gold Spin Out Investorenunterstützung
    David Jan
    1-888-455-7620
    karusgold@koremining.com

    KORE Investor Relations
    Arlen Hansen, KIN Kommunikation
    1-888-684-6730
    kore@kincommunications.com

    In Europa:
    Swiss Resource Capital AG
    Jochen Staiger
    info@resource-capital.ch
    www.resource-capital.ch

    Weder die TSX Venture Exchange noch ihr Regulierungsdienstleister (gemäß der Definition dieses Begriffs in den Richtlinien der TSX Venture Exchange) übernehmen die Verantwortung für die Angemessenheit oder Richtigkeit dieser Mitteilung.

    Vorsichtsmaßnahme in Bezug auf zukunftsgerichtete Informationen

    Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen in Bezug auf die zukünftigen Operationen des Unternehmens und von Karus Gold sowie andere Aussagen, die keine historischen Fakten darstellen. Zukunftsgerichtete Aussagen werden oft durch Begriffe wie „wird“, „kann“, „plant“, „sollte“, „antizipiert“, „erwartet“, „beabsichtigt“, „zeigt an“ und ähnliche Ausdrücke gekennzeichnet. Alle Aussagen in dieser Pressemitteilung, die keine historischen Tatsachen darstellen, einschließlich, ohne Einschränkung, Aussagen über die zukünftigen Pläne und Ziele des Unternehmens und Karus Gold, sind zukunftsgerichtete Aussagen. Zu den zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemitteilung gehören unter anderem der erwartete Zeitplan und das Datum des Abschlusses des Arrangements, die Fähigkeit von KORE, die gerichtliche Genehmigung zu erhalten, die Fähigkeit der Parteien, die anderen Bedingungen für den Abschluss des Arrangements rechtzeitig zu erfüllen, die zukünftige Börsennotierung von Karus Gold und der erwartete Zeitplan und Abschluss des erwarteten Bezugsrechtsangebots von Karus. Es kann nicht garantiert werden, dass das Arrangement abgeschlossen wird oder dass es zu den in dieser Pressemitteilung genannten Bedingungen abgeschlossen wird. Das Arrangement könnte in Übereinstimmung mit seinen Bedingungen modifiziert oder beendet werden. Solche zukunftsgerichteten Aussagen und alle Annahmen, auf denen sie beruhen, werden in gutem Glauben gemacht und spiegeln unsere derzeitige Einschätzung hinsichtlich der Richtung unseres Geschäfts wider. Das Management ist der Ansicht, dass diese Annahmen angemessen sind. Zukunftsgerichtete Informationen beinhalten bekannte und unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Errungenschaften des Unternehmens wesentlich von den zukünftigen Ergebnissen, Leistungen oder Errungenschaften abweichen, die in den zukunftsgerichteten Informationen ausgedrückt oder impliziert werden.

    Zu diesen Faktoren gehören unter anderem: der Abschluss des Arrangements zu den derzeit vorgesehenen Bedingungen, der Abschluss des Arrangements in Übereinstimmung mit dem derzeit erwarteten Zeitplan ohne unangemessene Verzögerung, die Erfüllung oder der Verzicht auf alle Bedingungen für den Abschluss des Arrangements zu gegebener Zeit und die Nichtbeendigung der Arrangement-Vereinbarung vor dem Abschluss des Arrangements, Annahmen und Erwartungen in Bezug auf den Börsenkurs von KORE und die künftige Börsennotierung von Karus Gold sowie andere Erwartungen und Annahmen im Zusammenhang mit dem Arrangement.

    Zusätzlich zu der obigen Zusammenfassung werden zusätzliche Risiken und Ungewissheiten, die mit dem Unternehmen und seiner Geschäftstätigkeit verbunden sind, im Abschnitt „Risikofaktoren“ der Managementdiskussion und -analyse des Unternehmens für das am 31. Dezember 2019 endende Geschäftsjahr beschrieben, die mit Stand vom 27. April 2020 erstellt wurde und im Emittentenprofil des Unternehmens auf www.sedar.com verfügbar ist. Zu den weiteren Risiken und Ungewissheiten gehören u. a: das Arrangement wird möglicherweise nicht zu den Bedingungen oder in Übereinstimmung mit dem Zeitplan, die derzeit in Betracht gezogen werden, oder überhaupt nicht abgeschlossen; das Unternehmen und Karus Gold haben im Zusammenhang mit dem Arrangement Ausgaben getätigt und müssen für diese Ausgaben unabhängig davon aufkommen, ob das Arrangement abgeschlossen wird oder nicht; das Unternehmen und Karus Gold sind möglicherweise nicht erfolgreich bei der Erfüllung der Bedingungen des Arrangements; die Möglichkeit nachteiliger Reaktionen oder Änderungen in den Geschäftsbeziehungen, die aus der Ankündigung oder dem Abschluss des Arrangements resultieren; das Scheitern, die erwarteten Vorteile des Arrangements zu realisieren; und andere Risiken, die dem derzeitigen Geschäft von KORE inhärent sind und/oder Faktoren, die außerhalb der Kontrolle von KORE liegen, die einen wesentlichen negativen Einfluss auf KORE oder die Fähigkeit, das Arrangement zu vollziehen, haben könnten.

    Das Unternehmen lehnt jede Verpflichtung ab, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder Ergebnisse, es sei denn, dies wird von den geltenden Wertpapiergesetzen verlangt. Es kann nicht garantiert werden, dass sich zukunftsgerichtete Informationen als zutreffend erweisen, da die tatsächlichen Ergebnisse und zukünftigen Ereignisse wesentlich von den in solchen Aussagen erwarteten abweichen können. Dementsprechend sollte sich der Leser nicht in unangemessener Weise auf zukunftsgerichtete Informationen verlassen.

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    KORE Mining Ltd.
    Jessica Van Den Akker
    2200 – 885 West Georgia Street
    V6C 3E8 Vancouver, BC
    Kanada

    email : info@koremining.com

    Pressekontakt:

    KORE Mining Ltd.
    Jessica Van Den Akker
    2200 – 885 West Georgia Street
    V6C 3E8 Vancouver, BC

    email : info@koremining.com


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