• BetterLife Pharma informiert seine Aktionäre über die geplante Übernahme von Altum

    VANCOUVER, 4. Juni 2020 – BetterLife Pharma Inc. (BetterLife oder das Unternehmen) (CSE: BETR / OTCQB: PVOTF / FRA: NPAT) freut sich, im Anschluss an seine Pressemeldung vom 25. Mai 2020 über die weiteren Entwicklungen zu informieren. Damals gab BetterLife bekannt, dass das Unternehmen mit den Aktionären von Altum Pharmaceuticals Inc. (Altum), die 67,12 % der in Umlauf befindlichen Stammaktien von Altum halten, harte Lock-Up-Verträge (Veräußerungsbeschränkungen) unterzeichnen konnte. BetterLife sicherte sich diese Lock-Up-Verträge, weil das Unternehmen Grund zur Annahme hatte, dass die unabhängigen Mitglieder des Boards von Altum versuchen würden, die Lizenzvereinbarung zwischen BetterLife und Altum zu torpedieren. Gemäß der Vereinbarung sollte BetterLife die weltweiten Rechte (außerhalb von Großchina, Japan und den ASEAN-Mitgliedsländern) an der Vermarktung und am Verkauf von AP-003, einem potentiellen COVID-19-Therapeutikum (die Lizenzvereinbarung), erhalten.

    BetterLife wandte sich an die Mitglieder des Boards von Altum (ohne Herrn Doroudian), um eine sogenannte Merger of Equals-Transaktion (eine Fusion unter Gleichen) zu erörtern, bei der BetterLife für jede Stammaktie von Altum 4,582 Stammaktien von BetterLife ausgibt. Dies entspricht einem Wert von rund 36,1 Millionen Dollar auf Basis des geplanten Aktientausches per 25. Mai 2020. BetterLife und die Mitglieder des Boards von Altum (ohne Herrn Doroudian) konnten sich auf keine entsprechenden Bedingungen einigen, trotz des Umstandes, dass die mit BetterLife unterzeichneten Lock-Up-Verträge einer rechtlichen Prüfung hinsichtlich der Übernahme von Altum durch BetterLife standhielten und trotzdem es für die Gesellschaft von größter Wichtigkeit ist, dass die Arbeiten zu AP-003 unverzüglich beginnen, um bessere Einblicke in das Potenzial des Medikaments in der Behandlung von COVID-19 zu gewinnen.

    BetterLife ist darüber informiert, dass die Firma Ortac Capital Corp., einer der Aktionäre von Altum, der einen Lock-up-Vertrag mit BetterLife unterzeichnet hat, und ein weiterer Aktionär von Altum – auf beide entfallen insgesamt rund 65,3 % der ausgegebenen und ausstehenden Aktien von Altum – als Reaktion auf die Vorgangsweise der Direktoren von Altum (ohne Herrn Doroudian) die Abhaltung einer Aktionärsversammlung von Altum gefordert haben, um unter anderem die Direktoren von Altum (ohne Herrn Doroudian) ihres Amtes zu entheben und so sicherzustellen, dass den Wünschen der überwiegenden Mehrheit der Aktionäre, die Transaktion mit BetterLife abzuschließen, entsprochen wird.

    Die geplante Transaktion zur Übernahme aller Aktien von Altum steht unter dem Vorbehalt aller erforderlichen Genehmigung sowie den Ergebnissen der Due-Diligence-Prüfung durch BetterLife. BetterLife hat veröffentliche wissenschaftliche Angaben und öffentlich zugängliche Materialien zur Produktpipeline von Altum geprüft.

    Sollte Altum von BetterLife übernommen werden, würde Altum zu einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft von BetterLife werden und BetterLife wäre in der Lage, sämtliche Anlagewerte von Altum einschließlich AP-003 uneingeschränkt zu verwenden und für seine Zwecke zu nutzen (wie weiter unten im Detail beschrieben), ohne dass Altum weitere Zahlungen von BetterLife erhält bzw. ohne dass Altum BetterLife eine Lizenz gewähren muss. Im Falle einer Übernahme von Altum durch BetterLife wäre dementsprechend keine Lizenzvereinbarung mehr erforderlich und weder BetterLife noch Altum hätten diesbezüglich irgendwelche Verpflichtungen.

    Herr Robert Metcalfe, der Lead Director von BetterLife, erklärt: Ich bin sehr zufrieden, dass sich eine so überwältigende Mehrheit der Altum-Aktionäre dafür entschieden hat, so zu handeln, um ihre Unterstützung und ihr Engagement im Hinblick auf eine Fusion mit BetterLife zum Ausdruck zu bringen, damit wir gemeinsam die Arbeiten an AP-003 forcieren und bessere Einblicke in das Potenzial des Medikaments in der Behandlung von COVID-19 zugunsten der Patienten und der Gesellschaft als Ganzes gewinnen können.

    Über Altum Pharmaceuticals Inc.

    Die im Jahr 2016 gegründete Firma Altum ist ein privates Unternehmen mit Firmensitz in Vancouver (British Columbia, Kanada). Die Pipeline von Altum beinhaltet drei Produkte:

    AP-003: Das aktuelle Vorzeigeprodukt von Altum, AP-003, ist eine zum Patent angemeldete, eigens entwickelte zur Inhalation bestimmte Formulierung von Interferon 2b (IFN 2b). Im Rahmen jüngster Studien hat sich IFN 2b als wirksam bei der Verlangsamung der viralen Replikation erwiesen. In einer Studie, die am Freitag, den 15. Mai 2020 unter dem Titel Interferon-a2b Treatment for COVID-19 in der Fachzeitschrift Frontiers of Immunology veröffentlicht wurde, untersuchten die Autoren den Krankheitsverlauf in einer Kohorte von 77 Patienten mit bestätigter COVID-19-Infektion, die zwischen 16. Januar und 20. Februar 2020 in das Union Hospital (Tongii Medical College, Wuhan, China) eingewiesen wurden. Soweit den Autoren bekannt ist, wurde mit den in der Studie präsentierten Ergebnissen erstmals auf eine therapeutische Wirkung von IFN- 2b in der Behandlung der COVID-19-Erkrankung hingewiesen. Altum plant eine randomisierte, doppeltblinde, placebo-kontrollierte Studie von AP-003 in der Behandlung von Patienten mit einer COVID-19-Erkrankung im Frühstadium, die in Kürze beginnen soll.

    AP-001: Altums erstes Produkt AP-001 ist ein topisches Therapeutikum auf Basis von IFN 2b gegen eine Infektion mit dem humanen Papillomavirus (HPV), das zu Gebärmutterhalskrebs führen kann. 2017 erwarb Altum von der Firma Helix Biopharma die Plattform BiPhasix. Die BiPhasix-Technologie ist eine neuartige Plattformtechnologie für die Verkapselung und Verabreichung von Arzneimitteln. Der über BiPhasix verkapselte Wirkstoff IFN 2b kommt in der Behandlung von durch HPV-Infektion ausgelösten Zervixdysplasien (Zellveränderungen am Gebärmutterhals) zum Einsatz. AP-001 hat bereits die Phase-II-Studie durchlaufen.

    AP-002: Im April 2018 übernahm Altum die Firma Lexi Pharma Inc., ein Unternehmen, das auf die Entwicklung von Therapeutika gegen Knochenerkrankungen spezialisiert ist. Lexis Vorzeigeprodukt heißt AP-002 und ist ein neuartiges kleines Molekül auf Basis von Gallium für die orale Anwendung. AP-002 wurde in den Vereinigten Staaten als Prüfpräparat zugelassen und die Prüfung wurde in den USA im Rahmen von Phase-I/II-Studien zur Behandlung von Patienten mit fortgeschrittenen oder refraktären soliden Tumoren im Oktober 2019 aufgenommen.

    Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere Webseite: altumpharma.com.

    Vorsichtshinweis

    Das Unternehmen behauptet weder ausdrücklich noch stillschweigend, dass Altums AP-003 oder ein anderes Produkt derzeit in der Lage ist, das COVID-19 (oder SARS-2-Coronavirus) zu eliminieren, zu heilen oder einzudämmen. Darüber hinaus werden die Sicherheit und Wirksamkeit von Altums AP-003 derzeit untersucht, und die Marktzulassung ist noch nicht erteilt worden.

    Über BetterLife Pharma Inc.

    BetterLife Pharma Inc. ist ein wissenschaftsbasiertes, innovatives medizinisches Wellness-Unternehmen, das bestrebt ist, seinen Kunden qualitativ hochwertige Präventions- und Selbstpflegeprodukte anzubieten. Nähere Informationen erhalten Sie unter abetterlifepharma.com.

    Kontakt:

    Ahmad Doroudian, Chief Executive Officer
    E-Mail: Ahmad.Doroudian@blifepharma.com
    Tel.: +1 604-221-0595-

    Vorsorglicher Hinweis in Bezug auf zukunftsgerichtete Aussagen

    Abgesehen von historischen Fakten handelt es sich bei den in dieser Meldung enthaltenen Informationen um zukunftsgerichtete Aussagen. Die daraus resultierenden Risiken und Ungewissheiten könnten bewirken, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen enthaltenen Ergebnissen abweichen. Solche zukunftsgerichteten Aussagen basieren auf den derzeitigen Ansichten und Annahmen des Managements bzw. auf Informationen, die dem Management derzeit zur Verfügung stehen. Die tatsächlichen Ergebnisse können unter Umständen wesentlich von jenen Aussagen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebracht wurden. Grund dafür können bestimmte Faktoren sein, wie zum Beispiel die Unfähigkeit, die Transaktion mit Altum abzuschließen oder den Verpflichtungen im Rahmen der Vereinbarung mit Altum nachzukommen; die Unfähigkeit von Altum, eine Versammlung seiner Aktionäre abzuhalten; die Unfähigkeit der Aktionäre von Altum, die ihnen vorgelegten Angelegenheiten zu genehmigen; die Unfähigkeit von Altum, die klinischen Studien überhaupt oder erfolgreich durchzuführen; die Unfähigkeit von Altum, Patentschutz für AP-003 zu erlangen und/oder durchzusetzen; die Unfähigkeit von Altum, von von Dritten die Exklusivrechte zu erwerben; die Unfähigkeit des Unternehmens, die für die Umsetzung der hierin beschriebenen Pläne erforderliche Finanzierung zu sichern; die Nichterfüllung der von der CSE oder anderen Wertpapieraufsichtsbehörden auferlegten Anforderungen; die Geschäftstätigkeit und das Konsumentenverhalten; der Umsatz von BetterLife-Produkten, interne Erwartungen; der brancheninterne Wettbewerb; die Fähigkeit von BetterLife, seine Betriebstätigkeit aufzunehmen und zu erweitern; die in Zusammenhang mit der Betriebsexpansion für BetterLife anfallenden Kosten; die wirtschaftliche Lage der Branche; Pandemien; und die Finanzkraft der zukünftigen Kunden und Lieferanten von BetterLife. Man sollte sich nicht auf zukunftsgerichtete Aussagen verlassen, da sie bekannte und unbekannte Risiken, Unwägbarkeiten und andere Faktoren beinhalten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den erwarteten zukünftigen Ergebnissen abweichen, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückt oder impliziert werden. Zu den Faktoren, die dazu führen könnten, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen genannten unterscheiden, gehören unter anderem: unsere Fähigkeit, das für Forschung, Produktentwicklung, Betrieb und Marketing erforderliche Kapital zu akzeptablen Bedingungen oder überhaupt zu erhalten; die allgemeine Wirtschafts-, Geschäfts- und Marktlage; unsere Fähigkeit, klinische Studien erfolgreich und rechtzeitig abzuschließen; Verzögerungen bei der Produktentwicklung und andere Ungewissheiten im Zusammenhang mit der Entwicklung neuer Produkte; unsere Fähigkeit, Geschäftspartner und Schlüsselpersonal zu gewinnen und zu halten; das Risiko unserer mangelnden Fähigkeit, unsere vorgeschlagenen Produkte gewinnbringend zu vermarkten; das Risiko, dass die von uns vorgeschlagenen klinischen Studien nicht rechtzeitig (oder überhaupt nicht) gestartet werden oder im Falle einer Markteinführung positive Ergebnisse liefern oder dass wir keine behördlichen Marktzulassungen für unsere Produkte erhalten; das Ausmaß zukünftiger Verluste; das Risiko, dass wir nicht in der Lage sind, Herstellungs-, Entwicklungs- oder Marketingkooperationen einzugehen oder zu organisieren; das Risiko der Verzögerung oder des Ausbleibens notwendiger behördlicher Genehmigungen und letztlich der Produkteinführung; die Abhängigkeit von Dritten für die erfolgreiche Kommerzialisierung unserer Produkte; das Unvermögen, Produkte und Rohstoffe in ausreichender Menge oder zu Standards zu erhalten, die für die Gesundheitsbehörden akzeptabel sind, um klinische Studien zu beginnen und abzuschließen oder die kommerzielle Nachfrage zu befriedigen; das Risiko der Kündigung oder Umwandlung unserer Lizenz mit Altum oder unsere Unvermögen, unsere Rechte unter unserer Lizenz mit Altum durchzusetzen; unsere Fähigkeit, Patentschutz zu erlangen und unsere geistigen Eigentumsrechte zu schützen; Kommerzialisierungsbeschränkungen, die durch geistige Eigentumsrechte auferlegt werden, die im Besitz oder unter der Kontrolle von Dritten sind; Ungewissheit in Bezug auf Haftungsrechte an geistigem Eigentum und gegen uns geltend gemachte Haftungsansprüche; die Auswirkungen von Konkurrenzprodukten und Preisgestaltung; und die künftige Höhe der staatlichen Finanzierung; zusätzliche Risiken und Ungewissheiten, von denen viele außerhalb unserer Kontrolle liegen.

    Sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben, übernehmen wir keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen öffentlich zu aktualisieren, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen.

    Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung für den Inhalt, die Richtigkeit, die Angemessenheit oder die Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung auf www.sedar.com, www.sec.gov, www.asx.com.au/ oder auf der Firmenwebsite!

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    BetterLife Pharma
    Moira Ong
    #300-1275 West 6th Avenue
    V6H 1A6 Vancouver
    Kanada

    email : moira.ong@blifepharma.com

    Pressekontakt:

    BetterLife Pharma
    Moira Ong
    #300-1275 West 6th Avenue
    V6H 1A6 Vancouver

    email : moira.ong@blifepharma.com


    Disclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.

    Categories: Presse - News

    Comments are currently closed.