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Börsianer feiern Wirecards weiße Weste
Rajah & Tann entkräftet Anschuldigungen gegen Wirecard.
Mit großer Erleichterung haben gestern die Wirecard-Aktionäre auf den ersehnten, entlastenden Bericht der externen Anwaltskanzlei reagiert. Wie der innovative Bezahlabwickler Wirecard AG (ISIN: DE0007472060) mitteilte, wurden bei den Prüfungen durch die Kanzlei Rajah & Tann keine nennenswerten Auswirkungen auf die Konzernabschlüsse festgestellt! Auch den Vorwurf des ,round trippings‘ (Scheinumsätze mit verschobenen Geldern generiert zu haben um Umsatz vorzugaukeln) sei durch die unabhängige Untersuchung entkräftet worden.
Aus den Untersuchungen hätten sich zudem keine Erkenntnisse über eine strafrechtliche Verantwortung in Bezug auf die Konzernzentrale von Wirecard in München/Aschheim ergeben, wenngleich die Möglichkeit bestünde, dass sich einzelne lokale Angestellte in Singapur nach lokalem Recht strafbar gemacht hätten, hieß es aus der Konzernzentrale weiter.
Zwar sei laut Rajah & Tann LL.P. im Geschäftsjahr 2017 ein Umsatz von 2,5 Mio. EUR fälschlicherweise verbucht worden, was aber noch für das gleiche Jahr rückwirkend korrigiert und durch andere positive Korrekturen wieder ausgeglichen wurde.
Nach einer Serie von unbewiesenen Negativberichten in der „Financial Times“, die auch der Vorstandschef und Großaktionär Braun durch seine vehementen Rückweisungen nicht komplett entkräften konnte, feierten die Börsianer den gestrigen „Freispruch“ mit einem kräftigen Kursplus von zeitweise deutlich mehr als 30 %.
Viele Grüße
Ihr
Jörg SchulteGemäß §34 WpHG weise ich darauf hin, dass Jörg Schulte, JS Research UG (haftungsbeschränkt) oder Mitarbeiter des Unternehmens jederzeit eigene Geschäfte in den Aktien der vorgestellten Unternehmen erwerben oder veräußern (z.B. Long- oder Shortpositionen) können. Das gilt ebenso für Optionen und Derivate, die auf diesen Wertpapieren basieren. Die daraus eventuell resultierenden Transaktionen können unter Umständen den jeweiligen Aktienkurs des Unternehmens beeinflussen. Die auf den „Webseiten“, dem Newsletter oder den Research-Berichten veröffentlichten Informationen, Empfehlungen, Interviews und Unternehmenspräsentationen werden von den jeweiligen Unternehmen oder Dritten (sogenannte „third parties“) bezahlt. Zu den „third parties“ zählen z.B. Investor Relations- und Public Relations-Unternehmen, Broker oder Investoren. JS Research UG (haftungsbeschränkt) oder dessen Mitarbeiter können teilweise direkt oder indirekt für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und andere Dienstleistungen von den besprochenen Unternehmen oder sogenannten „third parties“ mit einer Aufwandsentschädigung entlohnt werden. Auch wenn wir jeden Bericht nach bestem Wissen und Gewissen erstellen, raten wir Ihnen bezüglich Ihrer Anlageentscheidungen noch weitere externe Quellen, wie z.B. Ihre Hausbank oder einen Berater Ihres Vertrauens, hinzuzuziehen. Deshalb ist auch die Haftung für Vermögensschäden, die aus der Heranziehung der hier behandelten Ausführungen für die eigenen Anlageentscheidungen möglicherweise resultieren können, kategorisch ausgeschlossen. Die Depotanteile einzelner Aktien sollten gerade bei Rohstoff- und Explorationsaktien und bei gering kapitalisierten Werten nur so viel betragen, dass auch bei einem Totalverlust das Gesamtdepot nur marginal an Wert verlieren kann.
Besonders Aktien mit geringer Marktkapitalisierung (sogenannte „Small Caps“) und speziell Explorationswerte sowie generell alle börsennotierten Wertpapiere sind zum Teil erheblichen Schwankungen unterworfen. Die Liquidität in den Wertpapieren kann entsprechend gering sein. Bei Investments im Rohstoffsektor (Explorationsunternehmen, Rohstoffproduzenten, Unternehmen die Rohstoffprojekte entwickeln) sind unbedingt zusätzliche Risiken zu beachten. Nachfolgend einige Beispiele für gesonderte Risiken im Rohstoffsektor: Länderrisiken, Währungsschwankungen, Naturkatastrophen und Unwetter (z.B. Überschwemmungen, Stürme), Veränderungen der rechtlichen Situation (z.B. Ex- und Importverbote, Strafzölle, Verbot von Rohstoffförderung bzw. Rohstoffexploration, Verstaatlichung von Projekten), umweltrechtliche Auflagen (z.B. höhere Kosten für Umweltschutz, Benennung neuer Umweltschutzgebiete, Verbot von diversen Abbaumethoden), Schwankungen der Rohstoffpreise und erhebliche Explorationsrisiken.
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