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Höhere Pflichtdeckung für Makler: Die STATUS GmbH ordnet ein, was die Zahlen für angehende Makler heißen
Die gesetzliche Mindestdeckung der Vermögensschadenhaftpflicht für Versicherungsvermittler liegt inzwischen bei 1.564.610 Euro je Schadenfall.
Regensburg, im August 2026 – Zum Jahresbeginn lohnt für Versicherungsvermittler ein Blick auf ihre Pflichtversicherung. Die gesetzliche Mindestdeckung der Vermögensschadenhaftpflicht (VSH) ist zuletzt gestiegen – viele angehende Makler kennen die aktuellen Summen noch nicht. Die STATUS GmbH aus Regensburg schafft Klarheit.
Der Gesetzgeber verlangt von jedem Makler mit eigener Erlaubnis nach § 34d GewO eine VSH. Sie deckt reine Vermögensschäden aus Beratungs- und Vermittlungsfehlern. Die Mindestsummen bemisst er an einer EU-Vorgabe und passt sie alle fünf Jahre an die Preisentwicklung an. Aktuell liegen sie bei 1.564.610 Euro je Versicherungsfall und 2.315.610 Euro für alle Fälle eines Jahres. Die nächste turnusmäßige Anpassung steht 2030 an.
Für gebundene Vertreter gilt das nicht: Für sie übernimmt die Gesellschaft nach § 34d Abs. 7 GewO die Haftung. Genau dieser Schutz fällt weg, sobald ein Vertreter sich als freier Makler selbstständig macht – dann braucht er seine eigene Police.
„Viele unterschätzen, wie schnell sie beim Schritt in die Selbstständigkeit selbst in der Haftung stehen. Die eigene Vermögensschadenhaftpflicht gehört deshalb zu den ersten Dingen, die wir mit unseren Maklern klären.“
– Michael Bade, Geschäftsführer der STATUS GmbH
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