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Kann ich ein Handy orten ohne Zustimmung des Partners?
Eine der wohl häufigsten Fragen für Nutzer von Smartphones bezieht sich auf die Ortung des Gerätes ohne eine klare Zustimmung des Eigentümers.
Bei dieser Frage sollte man allerdings die technischen Möglichkeiten von der allgemeinen moralischen Frage trennen. Wenn man ein Smartphone ohne Zustimmung orten möchte, ist dies schon ein gewisser Vertrauensbruch gegenüber der anderen Person. Der Zweck eines Ortungsdienstes ist es eigentlich, ein verlorenes Gerät wiederzufinden. Man sollte sich hier also vorab grundsätzlich die Frage stellen, ob man eine solche Handlung in Betracht ziehen möchte.
Mithilfe des Ortungsdienstes das Smartphone finden
Wie man auf https://www.wintotal.de/handy-orten-pc/ sehen kann, lässt sich jedes Smartphone, vollkommen unabhängig davon, welche Software es nutzt, orten. Voraussetzung hierbei ist allerdings, dass der Ortungsdienst des Gerätes eingeschaltet ist. Ist dies nicht der Fall, kann das Gerät auch nicht lokalisiert werden. Dies heißt aber auch im Umkehrschluss das ein Gerät generell geortet werden kann, wenn der Dienst eingeschaltet ist. Eine solche Ortung kann dann auch ohne direkte Zustimmung des Partners erfolgen. Kurz gesagt, es ist also möglich ein Handy zu orten, selbst wenn man keine Zustimmung des Besitzers hat. Dennoch gibt es hier neben der moralischen Frage auch gesetzliche Situationen, die man zwingend beachten sollte.
Moralische und gesetzliche Fragen zur Ortung
Auf https://www.wintotal.de/handy-orten-pc/ kann man sehr schön sehen, wie einfach eine Handyortung sein kann und das hier kein großes Know-How vorausgesetzt wird. Doch wie auch deutlich zu sehen ist, sind die Beschreibungen und Erklärungen verstärkt darauf ausgerichtet, dass man ein Ortungsdienst dafür verwendet, um ein verlorenes Smartphone wiederzufinden und nicht um eine andere Person auszuspionieren. Leider lässt sich das eine aufgrund des anderen aber nicht vermeiden. Die technischen Features eines Gerätes sind eben so ausgerichtet, dass eine Ortung bei einer Aktivierung generell möglich ist. Dies soll zum Schutze des Smartphones beitragen.
Ortet man nun aber ein Smartphone ganz ohne Wissen und Zustimmung des Partners, so ist dies schon ein klarer Vertrauensbruch, der nicht selten zu einem handfesten Streit eskalieren kann. Darüber hinaus kann dies auch gesetzliche Konsequenzen haben, wenn ein Smartphone ohne Wissen des Nutzers geortet wird und diese Daten dann weiter verwendet werden. Es ist also kein Kavaliersdelikt eine solche Ortung durchzuführen. Ganz im Gegenteil. Eine Ortung von einem Smartphone sollte immer nur dann durchgeführt werden, wenn der Besitzer auch damit einverstanden ist bzw. diese Ortung ausdrücklich wünscht. Andernfalls ist davon lieber abzusehen.
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Verbraucher-Zentralle
Frau Sabine Thelen
Handelsweg 12
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Deutschlandfon ..: 01752318734651
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email : ST@verbraucher-zentralle.netPressekontakt:
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