-
Selbstbestimmungsrecht nicht geschützt
DGHS kritisiert Gesetzentwurf zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts
Fast unbemerkt von der Öffentlichkeit ist eine Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts (BT-Drucksache 19/24445) auf dem Weg. An dem Gesetzentwurf, der am 26.11.2020 in einer Ersten Lesung im Deutschen Bundestag behandelt wurde, kritisiert die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) einen darin vorgesehenen Paradigmenwechsel. Die Neufassung sieht ein automatisches Ehegattenvertretungsrecht vor, das es bislang nicht gab. Dieses Recht soll für den Zeitraum von drei oder vielleicht sogar sechs Monaten gelten, wenn ein Mensch nicht für sich selber sprechen kann und es keine anderslautende Vollmacht gibt. DGHS-Präsident RA Prof. Robert Roßbruch mahnt an: „Das automatische Ehegattenvertretungsrecht mag auf den ersten Blick einleuchtend und alltagspraktisch erscheinen, birgt jedoch große Tücken in sich.“ Nicht jede Ehe ist in sich so harmonisch, dass eine automatische Vertretung durch den jeweiligen Ehegatten zum eigenen Wohl dient. Die Verantwortung für Leben und Wohl eines hilfsbedürftigen Bürgers trifft den Staat und nicht den anderen Ehegatten, es sei denn, der hilfsbedürftige Ehegatte hätte ausdrücklich ein derartiges Vertretungsrecht gewünscht. Aus der Eheschließung auf Vertretungsmacht zu schließen, ist jedenfalls ein Rückfall in die 60er Jahre. Denn ein solches gesetzliches Verständnis von Ehe ist personaler Unselbständigkeit verhaftet und hat in einem modernen Vormundschafts- und Betreuungsrecht nichts zu suchen.
Roßbruch: „Viele Rechte und Pflichten in einer Ehe sind zwar durch das Bürgerliche Gesetzbuch geregelt, ohne dass es einer Zusatzvereinbarung bedarf. Doch gerade die Notwendigkeit einer explizit vorliegenden Vorsorgevollmacht für den Fall der Nichteinwilligungsfähigkeit in medizinische Maßnahmen hat eine wichtige Schutzfunktion für das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen.“ In der täglichen Beratungspraxis mit Schwerstkranken und deren Angehörigen beobachtet Roßbruch immer wieder, dass zum Teil recht abenteuerliche Ideen kursieren, was der nichteinwilligungsfähige Ehegatte wohl wollen würde und der andere nun für ihn durchführen möchte.
Die DGHS fordert daher die Mitglieder des zuständigen Bundestagsausschusses für Recht und Verbraucherschutz auf, das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts im Hinblick auf ein automatisches Ehegattenvertretungsrecht nochmals zu überdenken.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben e. V.
Frau Claudia Wiedenmann M. A.
Kronenstr. 4
10177 Berlin
Deutschlandfon ..: 0 30/2 12 22 33 70
web ..: http://www.dghs.de
email : presse@dghs.dePressekontakt:
Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e. V.
Frau Wega Wetzel M. A.
Kronenstr. 4
10117 Berlinfon ..: 0 30/21 22 23 37-22
web ..: http://www.dghs.de
email : presse@dghs.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
Outcrop macht vierte Entdeckung auf Santa Ana Gold wird die Marke von 2.000 USD schnell zurückerobern
Selbstbestimmungsrecht nicht geschützt
auf Werbung und PR suchen
Werbung und PR mit kleinem Budget
Betreiben Sie Öffentlichkeitsarbeit im Web (online PR).
PR-Agenturenund Unternehmen können hier Ihre News bloggen. Bei der Veröffentlichung von Content sollte man auf jeden Fall den Pressekodex beachten.
Werbung erzeugt Aufmerksamkeit
- Neue SEO-Challenge läuft: Agenturtipp.de startete am 16.04.2024 den originellen „RankensteinSEO“-Wettstreit!
- Tragetaschen aus Papier: Anhaltender Trend
- Zeitgewinn für Steuerberater in der hektischen Jahreszeit durch Marketing-Automatisierung
- Erfolgreiches Geschäftsjahr 2023 bei HanseWerk-Tochter SH Netz: 12,5 Millionen Euro Dividende für Kommunen
- In Krisenzeiten greifen Investoren zu Gold und Staatsanleihen
- FendX optimiert seine REPELWRAP(TM)-Folie durch zusätzliche Produktionstestläufe auf der kommerziellen Fertigungslinie von Dunmore und informiert über Neuigkeiten aus dem Unternehmen
- First Phosphate durchteuft von der Oberfläche beginnend 92,5 m mit 11,82 % vulkanischem Phosphat auf seinem Projekt Bégin-Lamarche in Saguenay-Lac-St-Jean im kanadischen Quebec
- Millennial Potash schließt positive PEA mit einem Nettogegenwartswert nach Steuern(10) von 1,07 Mrd. $ und einem IRR von 32,6 % für sein Kaliprojekt Banio ab
- Neuer SEO-Contest: Agenturtipp.de startete am 16. 04.2024 den „RankensteinSEO“-Wettbewerb!
Content veröffentlichen
News und Informationen manuell auf diversen Portalen verbreiten kostet viel Zeit. Diese Arbeit nimmt Ihnen der Presseverteiler Connektar ab. Mit einem Klick wird dieser auch auf "Werbung und PR" erscheinen. Testen Sie den Presseverteiler kostenlos.
Archiv von Werbung und PR
Werbung und PR – jetzt informieren
Comments are currently closed.