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Wende im Fall Wirecard – Bafin hat gehandelt!
Dieses Verbot sei auch von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA abgesegnet worden.
Nach der Verunsicherung der vergangenen Wochen, liegen Medienberichten zufolge der Münchner Staatsanwaltschaft brisante Informationen eines Insiders vor. Ein Leerverkäufer soll zugegeben haben, bereits vor Veröffentlichung der Financial Times Negativberichte gegen die Wirecard AG (ISIN: DE0007472060) gewusst zu haben. Die Staatsanwaltschaft selbst gibt zu den laufenden Ermittlungen noch keine Auskunft.
Da sich aber die Hinweise auf eine erneute Short-Attacke verdichten, hat die Finanzaufsicht Bafin Leerverkäufe der Wirecard Aktien für zunächst zwei Monate verboten. Somit dürfen laut der Behörde in Bonn keine neuen Netto-Leerverkaufspositionen eröffnet oder vorhandene ausgebaut werden. Dieses Verbot sei auch von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA abgesegnet worden.
Wirecards CEO Markus Braun hat derweil gegen die Onlineausgabe der Financial Times juristische Schritte angekündigt, aber auch ein neues Rekordquartal in Aussicht gestellt, was bei der jüngsten Berichterstattung nahezu untergegangen zu sein schein. Auch der Ausblick für das gesamte Geschäftsjahr klingt sehr vielversprechend.
Da wundert es nicht, das zwei Unternehmensmanager die günstigen Kurse nutzten, um weitere Wirecard-Aktien zu kaufen. Neben dem Finanzvorstand Alexander von Knoop, der etwa 1.000 Aktien zu rund 110,- EUR kaufte, investiere auch der Vorstand für Organisation, Jan Marsalek, rund 110.000 EUR zum gleichen Kaufkurs wie sein Kollege.
Wirecard ist im In- und Ausland stark positioniert und konnte in den letzten Wochen weitere bedeutende Kooperationen verkünden, die unserer Meinung nach, aufgrund der negativen Berichterstattung, jedoch kaum Beachtung fanden. So wurde mit Hilfe von Wirecard die chinesische Bezahlmethode ,Alipay‘ in die von der Stockmann Group betriebenen Kaufhäuser im Baltikum integriert. Mit einer Auswahl an Fashion-, Beauty-, Haushaltsprodukten und Lebensmitteln in acht Kaufhäusern in Finnland und im Baltikum sowie einem Online-Shop generierte die Stockmann Group im vergangenen Jahr Umsätze von über 1 Mrd. EUR.
Zudem implementierte die zur Retail-Gruppe Auchan gehörende Bank- und Finanzsparte Oney mit Hilfe von Wirecard das erste biometrisches Zahlungssystem in Rumänien. Auch Sony bringt mit seiner neuen ,wena‘-Uhrenlinie ,NFC‘-Technologie in die Bänder der Smartwatch, welche Wirecard als Issuer nutzt um eine schnelle kontaktlose Zahlung über seine Mobile Payment App ,Boon‘ zu integrieren.
Das stimmt einige Analysten positiv, die für das laufende Jahr ein Gewinnwachstum von etwa 40 % bei deutlich steigender operativen Marge sehen.
Viele Grüße
Ihr
Jörg SchulteGemäß §34 WpHG weise ich darauf hin, dass JS Research oder Mitarbeiter des Unternehmens jederzeit eigene Geschäfte in den Aktien der vorgestellten Unternehmen erwerben oder veräußern (z.B. Long- oder Shortpositionen) können. Das gilt ebenso für Optionen und Derivate, die auf diesen Wertpapieren basieren. Die daraus eventuell resultierenden Transaktionen können unter Umständen den jeweiligen Aktienkurs des Unternehmens beeinflussen. Die auf den „Webseiten“, dem Newsletter oder den Research-Berichten veröffentlichten Informationen, Empfehlungen, Interviews und Unternehmenspräsentationen werden von den jeweiligen Unternehmen oder Dritten (sogenannte „third parties“) bezahlt. Zu den „third parties“ zählen z.B. Investor Relations- und Public Relations-Unternehmen, Broker oder Investoren. JS Research oder dessen Mitarbeiter können teilweise direkt oder indirekt für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und andere Dienstleistungen von den besprochenen Unternehmen oder sogenannten „third parties“ mit einer Aufwandsentschädigung entlohnt werden. Auch wenn wir jeden Bericht nach bestem Wissen und Gewissen erstellen, raten wir Ihnen bezüglich Ihrer Anlageentscheidungen noch weitere externe Quellen, wie z.B. Ihre Hausbank oder einen Berater Ihres Vertrauens, hinzuzuziehen. Deshalb ist auch die Haftung für Vermögensschäden, die aus der Heranziehung der hier behandelten Ausführungen für die eigenen Anlageentscheidungen möglicherweise resultieren können, kategorisch ausgeschlossen. Die Depotanteile einzelner Aktien sollten gerade bei Rohstoff- und Explorationsaktien und bei gering kapitalisierten Werten nur so viel betragen, dass auch bei einem Totalverlust das Gesamtdepot nur marginal an Wert verlieren kann besonders Aktien mit geringer Marktkapitalisierung (sogenannte „Small Caps“) und speziell Explorationswerte sowie generell alle börsennotierten Wertpapiere sind zum Teil erheblichen Schwankungen unterworfen. Die Liquidität in den Wertpapieren kann entsprechend gering sein. Bei Investments im Rohstoffsektor (Explorationsunternehmen, Rohstoffproduzenten, Unternehmen die Rohstoffprojekte entwickeln) sind unbedingt zusätzliche Risiken zu beachten. Nachfolgend einige Beispiele für gesonderte Risiken im Rohstoffsektor: Länderrisiken, Währungsschwankungen, Naturkatastrophen und Unwetter (z.B. Überschwemmungen, Stürme), Veränderungen der rechtlichen Situation (z.B. Ex- und Importverbote, Strafzölle, Verbot von Rohstoffförderung bzw. Rohstoffexploration, Verstaatlichung von Projekten), umweltrechtliche Auflagen (z.B. höhere Kosten für Umweltschutz, Benennung neuer Umweltschutzgebiete, Verbot von diversen Abbaumethoden), Schwankungen der Rohstoffpreise und erhebliche Explorationsrisiken.
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